Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher

Eine Projektierungszone dient dazu, ein Gebiet für künftige Leitungen freizuhalten. In einer Projektierungszone darf während maximal acht Jahren nichts realisiert werden, was den Bau einer neuen Leitung beeinträchtigen könnte. Die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) kann beim Bundesamt für Energie Projektierungszonen beantragen. Eine Projektierungszone kann Grundeigentümer einschränken. Aus diesem Grund sind Projektierungszonen Teil des Katasters öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Dieser Datensatz enthält alle gültigen Projektierungszonen. Darin finden sich auch beantragte Projektierungszonen, falls der zuständige Kanton für die öffentliche Auflage den ÖREB-Kataster verwendet. 20.12.2021: Zurzeit sind keine Daten vorhanden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
b4206278-596c-49fe-ac8b-a953d91ed935@bundesamt-fur-energie-bfe
Titel für die URL des Datasets
projektierungszonen-leitungen-mit-einer-nennspannung-von-220-kv-oder-hoher
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Erstellungsdatum
14. Oktober 2021
Änderungsdatum
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Konform mit
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Zeitliche Abdeckung
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Publisher-Informationen
Bundesamt für Energie
Kontaktstellen
geoinformation@bfe.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
URL
https://www.bfe.admin.ch/projektierungszonen
Beziehung
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Räumlich
Schweiz
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Dokumentation
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