In der Schweiz tragen die Gemeinden die Pflegerestkosten, also den Teil der Pflegekosten in stationären oder ambulanten Einrichtungen, der nach Abzug der Beiträge der Krankenkasse und der Eigenleistungen übrig bleibt. In der ambulanten Langzeitpflege umfassen die Pflegerestkosten der Stadt Zug pflegerische Leistungen, die zu Hause durch Pflegedienste erbracht werden. In der stationären Langzeitpflege entstehen Pflegerestkosten für die umfassende pflegerische Versorgung rund um die Uhr in einer Institution. Beide Formen beinhalten Pflegerestkosten, die je nach Pflegegrad und individuellen Bedürfnissen variieren.