Gewässerraum Grundlagen

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
4b8ee4a6-154d-4d82-beaf-b996ca48a100@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Titel für die URL des Datasets
gewasserraum-grundlagen
Veröffentlichung des Datasets terminieren
-
Erstellungsdatum
10. Februar 2022
Änderungsdatum
3. Januar 2022
Konform mit
-
Aktualisierungsintervall
Niemals
Zeitliche Abdeckung
-
Publisher-Informationen
Amt für Wasser und Abfall - Gewässer- und Bodenschutzlabor / Gewässerökologie
Kontaktstellen
vinzenz.maurer@be.ch
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Url
https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/listing?type=geoproduct&code=GEWRAG
Beziehungen
geocat.ch permalink
Räumlich
Kanton Bern
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Dokumentation
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