Gewässerraum Grundlagen

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 4b8ee4a6-154d-4d82-beaf-b996ca48a100@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Titel für die URL des Datasets gewasserraum-grundlagen
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 10. Februar 2022
Änderungsdatum 3. Januar 2022
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Nie
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Amt für Wasser und Abfall - Gewässer- und Bodenschutzlabor / Gewässerökologie
Kontaktstellen vinzenz.maurer@be.ch
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
URL https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/listing?type=geoproduct&code=GEWRAG
Beziehung geocat.ch permalink
Räumlich Kanton Bern
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Dokumentation -
Schlagwörter
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