Hundezonen

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Data and Resources

Additional Info

Field Value
Identifier 8f45407e-0c60-4aef-95d9-d061047ac8da@stadt-zurich
Title for URL of the dataset hundezonen
Schedule the publication of the dataset -
Issued date -
Modification date September 12, 2024
Conforms to -
Update interval Irregular
Temporal coverage -
Publisher Information Produkteverantw. & Unterstützungsfunk., Grün Stadt Zürich, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
Contact points Open Data Zürich
Languages German
URL https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/geo_hundezonen
Relation -
Spatial -
Related datasets -
Documentation -
Keywords
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
Metadata Access API (JSON) Download XML