Hundezonen

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Données et ressources

Info additionnelle

Champ Valeur
Identifier 8f45407e-0c60-4aef-95d9-d061047ac8da@stadt-zurich
Titre pour le URL du Dataset hundezonen
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Date de la dernière modification 12 septembre 2024
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Intervalle d'actualisation Irregular
Couverture temporelle -
Informations relatives à l’éditeur Produkteverantw. & Unterstützungsfunk., Grün Stadt Zürich, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
Points de contact Open Data Zürich
Langues Allemand
URL https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/geo_hundezonen
Relation -
Spatial -
Jeux de données relationnels -
Documentation -
Mots clés
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
Metadata Access API (JSON) Download XML